Marktordnung

§1 Adressaten

  1. Die Marktordnung richtet sich an alle Aussteller, Mieter, Händler und Besucher der Grote & Hiller Flohmärkte.
  2. Bei Befahren des Platzes gilt die Marktordnung als anerkannt.

§2 Teilnahme an einem Markt

  1. Jeder darf an unseren Märkten teilnehmen. Auch Kinder dürfen einen Stand machen, am idealsten in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
  2. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Eigenmächtige Standbelegung und regelwidrige Handlungen entgegen dieser Markordnung sind nicht erlaubt. Der Veranstalter und die von ihm Beauftragten haben während der gesamten Dauer der Veranstaltung das Hausrecht.

§3 Platzreservierung

  1. Standplätze können durch Vorreservierung gebucht werden. Jedoch ist dies nur per Vorkasse (Barzahlung, Überweisung, Sepa-Lastschriftmandat oder PayPal) möglich.
  2. Zusätzlich ist eine Vorreservierung am Vortag des Markttages zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr (Ausnahmen bei Stadt- und Mädelsflohmärkten) bei der Restplatzvergabe möglich. Auch dort wird nur gegen Barzahlung reserviert. Miettische können bei der Restplatzvergabe nicht mehr bestellt werden.
  3. Auch sonntags können sie noch Plätze buchen. Wenden sie sich diesbezüglich bitte an unsere Mitarbeiter. Telefonisch können samstags und sonntags keine Plätze reserviert werden.
  4. Bezahlte Plätze werden auf allen Märkten (außer Mädelsmärkten) bis 9 Uhr freigehalten. Bei Nichtbelegung von fest reservierten und bezahlten Plätzen wird das Standgeld nicht erstattet.

§4 Absage der Reservierung 

  1. Absagen müssen bis donnerstags 16.00 Uhr vor dem Markt bei uns eingehen. Wir berechnen dann eine Bearbeitungsgebühr von Pauschal 10,-€ und der Rest des Standgeldes wird 4 Monate gut geschrieben, jedoch nicht zurück überwiesen! Lassen Sie sich die Abmeldung schriftlich bestätigen!
  2. Absagen freitags, samstags und sonntags vor dem Markt werden nicht gutgeschrieben bzw. erstattet. Bei Veranstaltungen in der Woche, gilt das auch 3 Tage vorher!
  3. Werden behördlich erteilte Genehmigungen – aus welchen Gründen auch immer – geändert oder eingeschränkt oder wird eine beantragte Genehmigung nicht oder nur eingeschränkt erteilt, so ist der Veranstalter nach seiner Wahl berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder entsprechend der tatsächlich erteilten Genehmigung durchzuführen. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung ab, so entstehen hierdurch dem Teilnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter. Der Veranstalter ist jedoch bei Nichtdurchführung der Veranstaltung verpflichtet, den gezahlten Mietzins gutzuschreiben. Eine Bearbeitungsgebühr fällt in diesem Fall nicht an.
  4. Wird der in Aussicht genommene Termin vom Veranstalter nicht realisiert (z.B. durch Lockdown wegen Corona, der jeweiligen Städte und Gemeinden, so beschränken sich alle Ansprüche der Teilnehmer/-innen auf die Gutschrift eines bereits entrichteten Mietzinses

§5 Berechnung des Standgeldes

  1. Die Standgeldpreise entnehmen Sie bitte aus den Informationen zum jeweiligen Markt.
  2. Die Standmieten werden je laufenden Meter Warenart berechnet. Es wird die jeweils längste Standseite berechnet.
  3. Pro Verkaufsstand berechnen wir bei gebrauchter Ware 5€ und bei Neuware und Propaganda 10,-€ Grundgebühr!
  4. Eckplätze kosten pro Verkaufsstände bis 4 Meter einmalig plus 5€ extra. Ab 5 Metern einmalig plus 10€.
  5. Bitte beachten Sie, dass überdachte Plätze 2€ / lfd. Meter mehr kosten. Außer es steht der Zusatz dabei: KEINEN DACHZUSCHLAG!
  6. Sie können auch Tische bei uns mieten. Diese kosten 7€ pro Tisch (solange der Vorrat reicht). Das Standgeld inklusive der Miettische wir nur bis Freitag 12 Uhr anerkannt. Bei späterer Zahlung wird das Standgeld vor Ort kassiert.
  7. Für Strom (230 Volt) berechnen wir (bis 1 KW) 6,-€ am Tag.
    Für Strom (380 Volt/16A) berechnen wir 15,-€ am Tag.
    Für Strom (380 Volt/32A) berechnen wir 25,-€ am Tag.

    Achtung: Wir haften nicht für Stromausfälle!
  8. Kinder zwischen 9 bis 12 Jahre zahlen 3,- Euro zugunsten der Kinder-Krebshilfe oder einem anderen gemeinnützigen Verein. Maximal dürfen 2 Meter aufgebaut und nur eigene Spielsachen und Anziehsachen verkauft werden. Wir bitten darum, ein Ausweispapier des Kindes vorzulegen.
  9. Wir behalten uns das Recht vor, in bestimmten Situationen eine Reinigungskaution zu verlangen.
  10. Saisonartikel, z.B. Erdbeer- und Spargelstände nur auf Anfrage und hier kostet der laufende Meter 30,-€ plus 10,-€ Grundgebühr!
Grundgebühr pro Verkaufsstand gebrauchte Ware 5€ + Neuware 10,-€
Überdachte Plätze zzgl. laufender Meter 2€
Strom pro Tag:
230 Volt bis 1KW
380 Volt / 16A
380 Volt / 32A
6€
15€
25€
Eckplätze:
bis 4 Meter
ab 5 Meter
5€
10€

§6 Verkaufszeiten

  1. Die Verkaufszeiten sind behördlich festgesetzt.
  2. Der Verkauf ist an Sonn- und Feiertagen von 11-17 Uhr möglich.
  3. Am Volkstrauertag ist der Verkauf ab 13.00 Uhr gestattet.
  4. Sollte ein Markt parallel zu einem verkaufsoffenen Sonntag stattfinden, dann ist der Verkauf von 13.00 – 18.00 Uhr.

§7 Fahrzeug am Stand

  1. Grundsätzlich dürfen PKW ab einer Standgröße von 4 Metern in den Stand integriert werden. Voraussetzung ist immer, dass der PKW auch in die Standfläche hinein passt.
  2. Transporter dürfen ab einer Standgröße von 6 Metern in den Stand integriert werden. Auch hier darf der Transporter ihre Standfläche nicht überschreiten.
  3. Bei überdachten Plätzen dürfen keine Autos am Stand stehen bleiben!

§8 Aufbau

  1. Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist nur während der Auf- und Abbauzeit erlaubt!
  2. Der Aufbau ist am Veranstaltungstag ab 7 Uhr gestattet. Lediglich in Siegen, Gummersbach, GM-Dieringhausen und Bergneustadt ist der Aufbau erst ab 8 Uhr gestattet.
  3. Die Rettungswege/Besucherdurchgänge dürfen unter keinen Umständen bebaut werden. Das gilt auch für das Abstellen von Kleiderständern (mit oder ohne Rollen) o.ä. – Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung freizuhalten. Auch hier gilt es, dem Ordnungspersonal Folge zu leisten.

§9 Haftung

  1. Der Aussteller/Mieter haftet für die Sicherheit des aufgebauten Standes!
  2. Der Marktbeschicker haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten oder durch Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden.
  3. Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten, wenn keine gesonderte Haftpflicht nachgewiesen wird; der Betreiber unterliegt der Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter.

§10 Warenbeschränkung und sonstige Beschränkungen

  1. Waffen, Naziartikel, Erotika, gewaltverherrlichende Artikel, Tiere, und Waren die gegen das Zoll und Urheberrecht verstoßen, dürfen nicht mit auf das Marktgelände genommen werden. Für Hehlerware, Imitationen, Blender, Replikate, Repros (etc.) und nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger gilt selbiges.
  2. Das Feilbieten von Messern jeglicher Art – mit Ausnahme von Küchengeräten, antiquarische Sammlerstücke, Taschenmesser in Form von Schweizer Offiziersmessern sowie Klapptaschenmesser, bis zu einer Klingenlänge von maximal 10 cm, ist untersagt. Auch hier gilt das Aufbewahren unter dem Tisch als Feilbieten.
  3. Lautsprecherunterstützung ist nicht erlaubt.

§11 Genehmigungen und Gewerbeschein

  1. Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist nur mit einer gültigen Ausschankgenehmigung und nach Rücksprache mit dem Veranstalter erlaubt. Die Genehmigung ist selbst bei der zuständigen Behörde einzuholen.
  2. Anbieter, die nur gelegentlich gebrauchte Gegenstände verkaufen, benötigen keinen Gewerbeschein.
  3. Gewerbliche Anbieter, die regelmäßig mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht die Waren auf Märkten anbieten und verkaufen, können dies im Rahmen eines Reisegewerbes (Reisegewerbekarten sind beim zuständigen Ordnungsamt der Heimatstadt zu erhalten) oder im Rahmen eines festen Gewerbes einer festen Gewerbeanmeldung (ebenfalls beim örtlichen Ordnungsamt) betreiben. Reisegewerbekarten oder die Gewebeanmeldung müssen Gewerbetreibende während der Marktveranstaltung bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen (zumindest als Kopie).

§12 Abbau

  1. Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist nur während der Auf- und Abbauzeit erlaubt! Vor 17 Uhr darf der Markt nur mit der Genehmigung der Marktleitung befahren werden.
  2. Alle Standplätze müssen nach Veranstaltungsende sauber verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet. Wir lassen es durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen.
  3. Falls Reinigungskaution gezahlt wurde, wird diese ab 17 Uhr nur am Stand zurückgezahlt.

§13 Sonstiges

  1. Das Verteilen von Handzettel jeglicher Art ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Ansonsten erheben wir 200€ Strafe!
  2. Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen unserer Veranstaltung Fotos und Videoaufnahmen machen, die in der Presse, auf Plakaten oder im Internet veröffentlicht werden. Sollten Sie einer solchen Verwendung widersprechen, teilen Sie uns dies bitte mit.
  3. Bei drohenden Unwettern entscheidet der Marktbeschicker, ob er den Markt weiter fortsetzt. Er haftet somit für entstehende Schäden.
  4. Corona: Laut der aktuellen Corona Schutzverordnung vom 30.09.2020 müssen auf dem Veranstaltungsgelände von Ausstellern und Besuchern eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden. Personen die aus medizinischen Gründen und mit einem vorgelegten ärztlichen Attest eine Mund - und Nasenbedeckungsbefreiung haben, müssen zum Schutz aller anderen Teilnehmer zu mindestens ein Faceschild tragen.   

§14 Ersatzansprüche

  1. Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl / Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Ständen etc.
  2. Irrtümer, Änderungen, Ausfall oder Terminänderungen sind Haftungs- und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.

Stand 02.10.2020

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