Der Aufbau beginnt ab 6 Uhr. Reservierte Plätze müssen bis 6.30 Uhr belegt werden, bezahlte bis 8.00 Uhr. Bei Nichtbelegung von fest reservierten und bezahlten Plätzen wird das Standgeld nicht erstattet. Absagen bis Freitags vor dem Markt: Berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Pauschal 10,-€.
Verkauf an Sonn- und Feiertagen von 11.00 - 18.00 Uhr. Die Verkaufszeiten sind behördlich festgesetzt. Am Volkstrauertag ist der Verkauf ab 13.00 Uhr gestattet. Sollte ein Markt parallel zu einem verkaufsoffen Sonntag stattfindet, dann ist der Verkauf von 13.00 - 18.00 Uhr.
Verkauf auf dem Donnerstagströdelmarkt in Holweide: 8.00 - 14.00 Uhr.
Verkauf auf dem Samstagsmarkt in Sankt Augustin: 8.00 - 15.00 Uhr.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten, eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.
Feste Standreihen im Besucherweg sind Verboten.
Vorreservierungen am Vortag, sind nur gegen Vorkasse möglich.
Standgeld: Die Standgeldpreise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Markt. Die Standmieten werden je laufenden Meter je Warenart berechnet. Bitte beachten Sie, dass überdachte Plätze 2,-€ / lfd. Meter mehr kosten. Außer es steht der Zusatz dabei: KEINEN DACHZUSCHLAG! Propaganda der lfdm. 20,-€ (Lautsprecherunterstützung nicht erlaubt) Es wird die jeweils längste Standseite berechnet. Für die Märkte Holweide (Donnerstags) und Sankt Augustin (Samstags) gilt: Neuware nur mit gültiger Reisegewerbekarte! Wir berechnen keine gesonderten Grundgebühren!
Eckplätze: Verkaufsstände bis 4mtr./5,-€ extra. Ab 5mtr./10,-€ extra.
Alle Standplätze müssen nach Veranstaltungsende sauber Verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet. Wir lassen es durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen.
Falls Reinigungskaution gezahlt wurde, wird diese ab 17 Uhr nur am Stand zurückgezahlt.
PKW am Stand, soweit möglich ab 4mtr. Standfläche. Kleintransporter ab 6mtr. Standfläche. Fahrzeuge unter einer Überdachung (soweit Möglich) 5,- € extra.
Das Verteilen von Handzettel jeglicher Art ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Ansonsten 200,-€ Strafe!
Für Strom (230 Volt) berechnen wir (bis 1 KW) 6,-€ am Tag. Für Strom (380 Volt/16A) berechnen wir 15,-€ am Tag. Für Strom (380 Volt/32A) berechnen wir 25,-€ am Tag. Achtung: Wir haften nicht für Stromausfälle!
Kinder bis 12 Jahre zahlen 3,- € zugunsten der Kinder Krebshilfe oder einem anderen gemeinnützigen Verein. Max. dürfen 2mtr. aufgebaut werden und nur eigene Spielsachen.
Der Marktbeschicker haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten oder durch Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden. Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten, wenn keine gesonderte Haftpflicht nachgewiesen wird; der Betreiber unterliegt der Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter.
Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl / Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Stände etc.
Warenbeschränkung auf allen Märkten: Waffen, Naziartikel, Erotika, Gewaltverherrlichende Artikel, Tiere, und Waren, die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen. Hehlerware, Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc. Nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger.
Irrtümer, Änderungen, Ausfall oder Terminänderungen sind Haftungs- und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.
24h-Infohotline
Termin-Ansage rund um die
Uhr unter Tel.: 02293 / 539
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